Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Quiltek (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Designleistungen, insbesondere 3D-Modellierung, CAD-Design, Produktentwicklung und die Erstellung druckfertiger STL-Dateien.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website quiltek.io stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern der Auftraggeber hierdurch nicht unzumutbar benachteiligt wird.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit einem Auftragswert über 500 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtauftragswerts vor Projektbeginn zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen den Auftragnehmer, die vereinbarten Fristen entsprechend zu verlängern.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (3D-Dateien, CAD-Modelle, Renderings etc.) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars im Eigentum des Auftragnehmers.
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
Für Dateien aus dem STL-Shop gilt die im Shop hinterlegte Lizenz. Eine Weitergabe, Wiederverkauf oder kommerzielle Nutzung über den Lizenzumfang hinaus ist ausdrücklich untersagt.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftrags.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung der erstellten 3D-Dateien mit nicht geeigneter Software oder Hardware entstehen.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Dateien den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.